Endlich Rudern – Schweiz öffnet vorsichtig Breitensport und Spitzensport

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Endlich Rudern – Der Schweizer Ruderverband stellt die neusten Lockerungen für die Vereine dar: So dürfen gemäss der Exit-Strategie Sport in der Schweiz ab 11. Mai 2020 die Ruderclubs wieder die Tore zu ihren Bootshallen und anderen Bereichen öffnen.

Natürlich nur unter Berücksichtigung von Massnahmen und einem Branchenschutzkonzept Rudern: In seinem neusten Newsletter informiert Christian Stofer, Präsident des Verbandes über die Entwicklungen. Voraussetzung war die Verbandsüberlegung zu einem umfassenden Konzept. SWISS ROWING hat ein Branchenschutzkonzept Rudern verfasst, eingereicht und nun vorgestellt. Dieses Konzept ist die Grundlage für Vereinskonzepte. Sie müssen nun entwickelt werden.

Auszüge aus dem Newsletter an die Schweizer Rudercommunity

Jeder Club wird aufgrund dieser Vorlage ein spezifisches individuell – konkretes Schutzkonzept für seine Vereinsinfrastruktur und die Vereinsangebote erstellen müssen. Diese Vorgaben aus dem Schutzkonzept Rudern können in den nächsten Wochen und Monaten angepasst werden, je nach Verlauf der Pandemie. Vorteil: Der Rudersport ist eine Sportart, die ohne Berührungen der einzelnen Ruderinnen und Ruderer ausgeübt wird. In den Booten sitzen die Personen hintereinander, es gibt kein „face to face“. Diese Tatsache trägt dazu bei, dass in der Schweiz nun bald wieder gerudert werden darf.

Übergeordnete Regeln gelten weiter. Dies sind:

  • Versammlungsverbot (max. 5 Personen)
  • Distanzregeln (2 Meter Abstand, respektive 10 m2 Platzbedarf pro Person) sowie die Einhaltung der
  • Hygienevorschriften des BAG.

Was ist nach dem 11. Mai möglich?

Auch wenn die Details noch nicht in jedem Verein umgesetzt sind: Grundsätzlich kann man davon ausgehen dass folgendes (nach Vereinsumsetzung) möglich ist:

  • Ab 11. Mai ist das Rudern in folgenden Kleinbooten erlaubt:
  • Skiff/Einer (1x): Rennboote, Gig-Boote, Solo und SurfSkiff
  • Doppelzweier (2x) und Zweier-ohne (2-):
  • Rennboote
  • Gig-Boote

Noch nicht zugelassen sind alle grösseren Bootsklassen. Die  Benutzung der Motorboote als Trainer- und Begleitboote ist erlaubt (max. 1 Person pro Motorboot).

Ausfahrten in Grossbooten sind noch nicht erlaubt

Das stimmt euphorisch, gilt aber nur, wenn die Vereine die Hausaufgaben machen. Hier müssen die Vereine vorlegen und das Branchenkonzept des Verbandes umsetzen: Im Einzelnen also..

  • Umsetzung des Versammlungsverbots und die Einhaltung der
  • Distanzregeln verlangen die
  • Organisation des Trainingsbetriebs in kleinen Gruppen von max. 5 Personen inkl. Trainingsleitung.
  • Defininition einer klaren Clubordnung, wer, wann Zugang zum Bootshaus hat und wie die Bootsbenutzung geregelt wird.
  • Definition der erlaubten Bootskategorien
  • Risikobeurteilung in Bezug auf Krankheitssymptome
  • Anreise und Ankunft in den Ruderclubs
  • Nutzung der Infrastrukturen
  • Reinigung und Hygienemassnahmen
  • Organisation Ruder- und Trainingsbetrieb
  • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Der Newsletter besagt weiter…..Im Hinblick auf die Lockerungen per 11. Mai 2020 weist SWISS ROWING die Clubpräsidentinnen und Clubpräsidenten insbesondere auf die notwendige Vorbereitungszeit hin, welche für die Organisation des Ruderbetriebs erforderlich ist. Hierzu gehören beispielsweise das Verfassen eines individuellen Schutzkonzepts für den Verein, die Beschaffung von Reinigungsmitteln und die Reinigungsorganisation sowie räumliche Neuordnungen und Beschriftungen in den Nebeninfrastrukturen.

Was ist mit den Risikogruppen?

Individualtraining für Risikogruppen

Im Sinne einer Triage ist es sicherzustellen, dass der Ruderbetrieb im Club durch kranke Personen oder Personen mit Krankheitssymptomen nicht gefährdet wird. Kranke Personen oder solche mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen und die Trainings- und Clubinfrastrukturen nicht betreten.

Personen aus einer Risikogruppe (über 65 Jahre, vorhandene Vorerkrankungen) haben ein erhöhtes Schutzbedürfnis und nehmen gleichzeitig ihre Verantwortung wahr, den Ruderbetrieb im Club nicht zu gefährden. Das bedeutet im Klartext: Personen aus einer Risikogruppe….

  • nehmen nicht an Vereinstrainings teil.
  • arbeiten nicht als Trainerinnen oder Trainer
  • .

  • können individuelle Outdoor-Trainings im Club durchführen.
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